Francesca Parenti - Übersetzungen und Dolmetschen Deutsch-Italienisch

Allgemeine Geschäfsbedingungen

 

 

1.    Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Francesca Parenti (Auftragnehmerin) einerseits und ihren Kunden (Auftraggeber) andererseits, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

 

2.    Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung bzw. der Sprachdienstleistung.

 

3.    Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für die Veröffentlichung bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Auftragnehmerin frei.

 

4.    Mängelbeseitigung

(1) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.

(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden.

Andernfalls gilt die Übersetzung als frei von Mängeln.

(3) Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.

 

5.    Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Auftragnehmerin trifft hiergegen Vorkehrungen durch Anti-Virus-Software. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 200.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
 

6.    Berufsgeheimnis

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

7.    Mitwirkung Dritter

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Auftragnehmerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

 

8.    Vergütung

(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der Leistung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die eventuell anfallende Mehrwertsteuer im Endpreis enthalten und wird gesondert ausgewiesen. Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

(5) Nachträgliche Änderungen und sonstiger Mehraufwand

Ändert der Auftraggeber den Ausgangstext nach dessen Lieferung an die Auftragnehmerin in einem nicht geringfügigen Umfang, so darf die Auftragnehmerin verlangen, dass der Abgabetermin in angemessenem Umfang hinausgeschoben wird. Zudem ist die Auftragnehmerin berechtigt, für den entstandenen Mehraufwand neben dem vereinbarten Honorar ein angemessenes Zeithonorar zu fordern.

Ebenso wird sonstiger Aufwand, der über die eigentliche Übersetzungstätigkeit hinausgeht, etwa die Kontrolle von Druckfahnen, Umformatierungen, Layouts u. Ä. zu einem angemessenen Zeithonorar in Rechnung gestellt.

(6) Geleistete Arbeit bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung muss bezahlt werden.

 

9.    Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Die Auftragnehmerin behält sich ihr Urheberrecht vor.

 

11.   Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Die nicht in deutscher Sprache verfassten Versionen dienen ausschließlich der Information und dem Verständnis des Auftraggebers.

 

12.   Salvatorische Klausel

             Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit

             oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die

             unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem

             wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst

             nahe kommt.

 

13.   Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

 

Francesca Parenti
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